Kosten

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Treppenlift bezahlbar zu machen.

Fördermöglichkeiten für Treppenlifte

Das leisten Krankenkassen und andere Institutionen.

Für den Erwerb von Treppenliften können finanzielle Zuschüsse gewährt werden. Die gängigste Unterstützungsform ist dabei eine finanzielle Beteiligung durch die Krankenkasse. Auf dieser Webseite präsentieren wir Ihnen die bedeutendsten Förderoptionen. Wir stehen Ihnen selbstverständlich beim Antragsverfahren zur Verfügung.

Pflegekasse

"4.000€ Zuschuss pro Person"

Um pflegebedürftige Personen und ihre Familien finanziell zu entlasten, bieten Pflegekassen Unterstützung für barrierefreie Umbauten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Installation eines Treppenlifts, unabhängig davon, ob neu oder gebraucht, wird als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds angesehen. Genau genommen wird der Zuschuss nicht von der Krankenkasse, sondern von der mit der Krankenkasse verbundenen Pflegekasse übernommen.

Um den Zuschuss für Pflegekosten zu erhalten, muss beim Antragsteller mindestens der Pflegegrad 1 gegeben sein. Zusätzlich ist es erforderlich, eine bestimmte Mindestversicherungszeit – die sogenannte Vorversicherungszeit – bei Ihrer Pflegekasse nachzuweisen. Nur wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Mitglied waren, besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen.

Laut dem geltenden Pflegestärkungsgesetz können Pflegekassen für den Erwerb eines Treppenlifts einen Förderzuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person bereitstellen. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad in einer gemeinsamen Wohnsituation leben, kann der Zuschuss sogar auf bis zu € 16.000,- ansteigen.

Es ist von Bedeutung, den Förderantrag einzureichen, bevor der Treppenlift erworben wird. Den Zuschuss für Pflegekosten können Sie unkompliziert bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dort bekommen Sie ein entsprechendes Formular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Sollte noch kein Pflegegrad vorhanden sein, ist es ratsam, parallel dazu einen Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Wir stehen bei der Beantragung stets an Ihrer Seite.

KfW-Zuschuss

"bis zu 5.000€ pro Wohneinheit"

Neben den zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existiert ebenfalls die Förderung "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss". Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die gewährt wird, wenn Umbaumaßnahmen Barrieren verringern und somit eine "altersgerechte" Wohnsituation entsteht. Diese Förderung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) bereitgestellt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nur begrenzte Gelder im Bundeshaushalt dafür vorgesehen sind und eine Antragsstellung nicht jederzeit möglich ist.

Das verwendete Treppenlift-Modell sollte eine Garantie von mindestens 3 Jahren aufweisen. Der Zuschuss kann von privaten Wohnimmobilienbesitzern, Wohnungsgenossenschaften sowie Mietern beantragt werden, solange die begrenzten Bundesmittel im Antragszeitraum noch verfügbar sind.

Der Investitionszuschuss beläuft sich auf 10% der förderfähigen Ausgaben, das bedeutet bis zu € 5.000,- pro Wohneinheit. Bei unseren Modellen können demnach durchschnittliche Fördersummen zwischen € 800,- und € 900,- beantragt werden.

Durch das Online-Zuschussportal der KfW können Sie Zuschüsse beantragen. Sie erhalten in der Regel sofortige Rückmeldung, ob Sie einen Zuschuss bekommen und wie hoch dieser ausfällt. Auch hierbei stehen wir Ihnen stets zur Seite.